Ab der U5 erhalten Sie den Hinweis Ihres Kinderarztes zur Frühuntersuchung, Ihr Kind beim Zahnarzt vorzustellen.
Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen oder Schleimhaut
- U5 ( 6. - 7. Lebensmonat)
- U6 (10. - 12. Lebensmonat)
Abklärung von Auffälligkeiten im Kieferwachstum und an Zähnen und Schleimhaut
- U7 ( 21. - 24. Lebensmonat)
zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
- U7a (34. - 36. Lebensmonat)
- U8 (46. - 48. Lebensmonat)
- U9 (60. - 64. Lebensmonat)